Deutsche Bahn AG / Volker Emersleben

Bundestagsbefassung

Ein neues Instrument bei der Planung von Bahnprojekten wird bei einigen der Projekte in Nordostbayern zum Einsatz kommen: Die sogenannte „Parlamentarische Beschlussfassung“ oder kurz die Bundestagsbefassung. Über diesen neuen Schritt wird zukünftig der Deutsche Bundestag bei der Realisierung von Ausbau- oder Neubauprojekten stärker eingebunden. Investitionen in die Schienenwege des Bundes werden hauptsächlich durch Steuergelder finanziert. Daher ist ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen öffentlichen Mitteln höchstes Gebot. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages als gewählte Vertreter des Volkes bekommen daher eine zusätzliche Mitsprachemöglichkeit.

 

Im Rahmen der Bundestagsbefassung bekommen die Abgeordneten im Deutschen Bundestag künftig noch eine zusätzliche Möglichkeit zur Mitsprache.

Wie läuft die Bundestagsbefassung ab?

Zukünftig ist für alle Projekte nach Abschluss der Vorplanung eine Bundestagsbefassung vorgesehen. Im Vorplanungsheft fasst die Deutsche Bahn alle relevanten Ergebnisse der Vorplanung zusammen. Dabei sind neben der Vorzugsvariante auch alternative Planungsvarianten enthalten. Für alle Varianten werden die ermittelten Kosten aufgeschlüsselt sowie Erläuterungen beispielsweise zu den Auswirkungen für Menschen und Umwelt oder der rechtlichen Umsetzbarkeit ergänzt. Auch die Einstellung der Öffentlichkeit zu den verschiedenen Varianten wird als Resultat der Frühen Bürgerbeteiligung beschrieben.

Die DB InfraGO AG übergibt das Vorplanungsheft an das Eisenbahn-Bundesamt. Das Bundesverkehrsministerium berichtet dem Deutschen Bundestag jährlich über alle Projekte, die die Vorplanung abgeschlossen haben. Dieser entscheidet anschließend über die Projekte. Wenn der Bundestag keine wesentliche Änderung an der Vorzugsvariante fordert, kann das Projekt mit der Entwurfsplanung fortgesetzt werden. Fordert der Bundestag eine Änderung, sind Abstimmungen mit der DB über das weitere Vorgehen nötig.

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